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SICHERHEIT IM SCHULBETRIEB

In der Regel erfordert es keinen großen Aufwand, eine Klettermöglichkeit zu schaffen. Auch die Unfallgefahr kann bei fachgerechter Montage der Kletterwand auf ein Minimum reduziert werden.

Es bietet sich z.B. für Schulen das Bouldern an Außenwänden oder in Aulen an. Beim Bouldern wird ohne Seilsicherung quer an der Wand entlang geklettert. Bis zu einer maximalen Tritthöhe von 60 cm darf bei nichtgedämpftem Untergrund seitwärts geklettert werden ohne dass es der Aufsicht des Lehrpersonals bedarf. Sicherheitstechnisch kann die Boulderwand wie ein Klettergerät nach DIN EN 1176 beurteilt werden. Sie sollte jährlich einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Das Festsitzen der Griffe und Tritte sollte regelmäßig überprüft werden, insbesondere nach dem Jahreszeitenwechsel, nach starken Luftfeuchtigkeitsschwankungen und großen Temperaturunterschieden.

Der Absprungbereich sollte saubergehalten werden. Befindet sich die Boulderwand in einer Sporthalle, müssen die allgemeinen Bestimmungen für den Sportbetrieb eingehalten werden.

Mit zunehmender Absturzhöhe werden spezielle Anforderungen an den Untergrund der Kletterwand gestellt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf Seite 18 im gerahmten Kasten. Ab 2 m Sturzhöhe darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Die Kletterwand muß gegen unbeaufsichtigtes Beklettern gesichert werden. Im Bereich der Kletterwand muß ein Erste-Hilfe-Set zur Verfügung stehen, und der Weg zum nächstgelegenen Notruf aufgezeigt sein. Wird die Kletterwand in einer Sporthalle installiert, gelten auch hier die allgemeinen Bestimmungen für den Sportbetrieb.

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